Sie können Ihr Wiederholungsrezept bei uns hier online bestellen.
Ab 01.01.2024 gibt es E-Rezepte. Wenn wir Ihre Versicherungskarte einmal im Quartal eingelesen haben, können wir das Rezept auf Ihre Versichertennummer speichern. Sie können das Rezept dann mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke einlösen, sodass Sie für ein Wiederholungsrezept nicht mehr in die Praxis kommen müssen.
Ausnahmen: Hilfsmittel (Nadeln, Lanzetten, Teststreifen, Kompressionsstrümpfe, etc.), grüne Rezepte, Privatrezepte, BTM-Rezepte; diese Rezepte bekommen sie weiterhin in Papierform bei uns in der Praxis.